Landkreis Emsland. Nicht alle Familien können sich einen gemeinsamen Urlaub leisten. Deshalb fördert das Land Niedersachsen Erholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen. Anträge dafür können bei der Caritas gestellt werden.
„Familienurlaub, das bedeutet eine gemeinsame Auszeit, gemeinsame Erlebnisse außerhalb des Alltags. Diese Erfahrungen wirken sich nicht nur positiv auf den familiären Zusammenhalt, sondern auch auf die Gesundheit aus“, erklärt Birgit Kröger, Kur- und Erholungsberaterin des Caritasverbandes für den Landkreis Emsland in Meppen. „Das Besondere im Emsland ist, dass zusätzlich eine Förderung beim Landkreis beantragt werden kann. Auch dabei unterstützen wir als Caritas.“
Der Landeszuschuss ist möglich für Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten, wie z.B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Die Erholungsmaßnahme in familiengerechten Unterkünften wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen. Aufenthalte in Familienferienstätten oder Jugendherbergen sind besonders attraktiv, da es dafür einen deutlich höheren Zuschuss gibt. Zudem haben Familienferienstätten häufig ein besonderes Programm für Kinder.

Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub sollten bis zum 31.03.2023 bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen stehen auf der Homepage www.caritas-os.de/familienerholung zum Download bereit. Hier gibt es auch eine Liste mit Familienferienstätten.
Ansprechpartnerin bei Fragen ist Sabine Fehrmann von der Caritas-Beratungsstelle Meppen, Telefon 05931/984221 oder sfehrmann@caritas-os.de.

Von der Nordsee bis nach Bayern: Viele Erholungsorte stehen im Programm (Foto: Matthias Brüning)