Nordhorn – Neue Freizeitimpulse für den Vechtesee

Nordhorn (pm). Die Stadt Nordhorn möchte das Freizeitangebot rund um den Vechtesee weiterentwickeln. Dafür startet sie ein Interessenbekundungsverfahren für eine rund 1,15 Hektar große städtische Fläche direkt am See.
Fabian Brand
Die Stadt Nordhorn startet eine Interessenbekundungsverfahren für die Fläche am Ostufer. (Foto: Stadt Nordhorn)

Die Fläche liegt am Ostufer des Vechtesees, südlich des Bootsclub-Geländes und der benachbarten Wohnhäuser. Gesucht werden Konzepte für eine attraktive Freizeitnutzung der Fläche. Denkbar sind beispielsweise eine Minigolfanlage, ein Verleih für Stand-up-Paddling-Ausrüstung oder Ähnliches. Die Fläche kann auch für mehrere, sich ergänzende Angebote genutzt werden. Ebenso ist es möglich, sein Interesse nur für eine Teilfläche zu bekunden.

Die eingereichten Konzepte sollten Raum für weitere wasseraffine Nutzungen lassen, wie zum Beispiel einen Wasserspielplatz oder eine Slipanlage für Boote. Auch Teilflächen für einen Kiosk, ein öffentliches WC, öffentliche Parkplätze sowie einen Fuß- und Radweg vom Heseper Weg zum Vechtesee sollten berücksichtigt werden. Auf ihrer Internetseite stellt die Stadt Nordhorn ein Nutzungskonzept zur Verfügung das beispielhaft zeigt, wie die Fläche aufgeteilt werden könnte.

„Nordhorn hat sich in den vergangenen Jahren zu einem attraktiven Wohn-, Freizeit- und Tourismusstandort entwickelt“, stellt Bürgermeister Thomas Berling fest. Die Vechte, der Vechtesee und die Kanäle prägen das Stadtbild ebenso wie das gut ausgebaute Rad- und Wegenetz. Auch die Nähe zu den Niederlanden trägt zur touristischen Attraktivität der Stadt bei. „Nordhorn bietet bereits vielfältige Möglichkeiten für Erholung und Freizeit. Dieses Angebot wollen wir gemeinsam mit engagierten Investoren und Betreibern sinnvoll ergänzen und zusätzliche Anreize für Einheimische sowie Besucherinnen und Besucher schaffen“, so Berling.

Das Interessenbekundungsverfahren soll dafür geeignete und umsetzbare Ideen aufzeigen. Die Angebotsunterlagen sind bis zum 25.09.2026 bei der Stadt Nordhorn einzureichen. Alle Einzelheiten zu der Fläche, den Anforderungen und dem weiteren Verfahren sind den Unterlagen auf der Internetseite www.nordhorn.de/ibv-freizeitnutzung zu entnehmen.

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