Brandstiftung in Meppener Mehrfamilienhaus: 27-Jähriger steht erneut vor Gericht

Meppen/Osnabrück. Ein Brand in einem Meppener Mehrfamilienhaus vom Mai 2024 beschäftigt erneut die Justiz. Ein inzwischen 27-jähriger Mann muss sich am kommenden Donnerstag, 15. Oktober 2026, vor dem Landgericht Osnabrück verantworten.
Matthias Brüning
Die Feuerwehr rückte in der Nacht zum 3. Mai 2024 in die Mühlenstraße aus (Foto: Matthias Brüning)
 

Das Amtsgericht Meppen hatte ihn bereits wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Nun wird der Fall in einem Berufungsverfahren erneut verhandelt.

Die Tat ereignete sich nach Angaben des Gerichts am 3. Mai 2024 in einem Mehrfamilienhaus in Meppen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zunächst ein Kellerfenster des Gebäudes, in dem er damals selbst gewohnt haben soll, mit Brandbeschleuniger übergossen und anschließend angezündet zu haben.

Doch dabei soll es nicht geblieben sein. Im Hausflur soll der Mann einen zusammengerollten Teppich ebenfalls mit Brandbeschleuniger übergossen und in Brand gesetzt haben. Anschließend soll er sich in seine Wohnung im dritten Obergeschoss zurückgezogen haben.

Nach Darstellung der Anklage soll dem Mann bewusst gewesen sein, dass sich zu diesem Zeitpunkt noch weitere Personen im Mehrfamilienhaus aufhielten. Ebenso soll er gewusst haben, dass sich das Feuer ausbreiten und auf das gesamte Gebäude übergreifen könnte.

Die Feuerwehr Meppen wurde zu dem Brand gerufen und konnte die Flammen rechtzeitig löschen. Ein Übergreifen des Feuers auf das Gebäude wurde verhindert.

Trotz des schnellen Eingreifens entstand nach Angaben des Gerichts ein Sachschaden von knapp 7.000 Euro.

Am 4. März 2026 verurteilte das Amtsgericht Meppen den Angeklagten wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung sichergestellter Gegenstände an.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt. Ob diese vom Angeklagten oder von der Staatsanwaltschaft ausgeht, geht aus der vorliegenden Gerichtsankündigung nicht hervor.

Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, wird der Fall vor der 16. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück erneut aufgerollt. Die Verhandlung beginnt um 9:15 Uhr im Saal A 114.

Neben den üblichen Verfahrensbeteiligten ist auch ein Sachverständiger geladen.

Im Berufungsverfahren kann das Gericht sowohl den Sachverhalt als auch die rechtliche Bewertung und das Strafmaß erneut überprüfen. Ob das ursprüngliche Urteil bestätigt oder abgeändert wird, bleibt abzuwarten.

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