Antragsstellung zur Kulturförderung der Stadt Nordhorn für 2026 startet

Nordhorn (pm). Bis zum 1. November 2025 können bei der Stadt Nordhorn Anträge zur kommunalen Kulturförderung für das Jahr 2026 gestellt werden.
Fabian Brand
Symbolfoto

Für das Jahr 2026 können wieder Zuschüsse im Rahmen der kommunalen Kulturförderung der Stadt Nordhorn beantragt werden.

Zuschussanträge für Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen im Jahr 2026 sind bis spätestens zum 1. November 2025 an das Kulturreferat der Stadt Nordhorn zu richten. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Richtlinien sowie Antragsformulare können ab sofort beim Kulturreferat der Stadt Nordhorn, Rena Meyer (Telefon 05921 878-111), angefordert oder im Internet unter www.nordhorn.de/kulturfoerderung abgerufen werden.

Sinn und Zweck der kommunalen Kulturförderung ist die Schaffung eines attraktiven, vielseitigen, abwechslungsreichen und kreativen Kulturangebotes durch Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen, die von Vereinen, kulturellen Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen öffentlich in der Stadt Nordhorn durchgeführt werden.

Insbesondere finden dabei kulturelle Angebote Berücksichtigung, die zum Beispiel kulturelle Beziehungen zu den Partnerstädten oder der niederländischen Grenzgemeinde Dinkelland fördern, sich um die kulturelle Verständigung mit ausländischen Bevölkerungsgruppen bemühen, den Beitrag zur Verständigung von Alt und Jung leisten, die Frauenkultur fördern oder sich auf künstlerischer Ebene mit den Überlebensfragen unserer Zeit auseinandersetzen. Weitere, als besonders förderungswürdig angesehene Bereiche, können den Richtlinien zur kommunalen Kulturförderung der Stadt Nordhorn entnommen werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die damit verbundenen Kosten nicht aus Eigenmitteln, Eintrittsgeldern, Verkaufserlösen, Drittmitteln oder ähnlichem gedeckt werden können. Ab Eingang des Antrages beim Kulturreferat können die Antragsteller*innen im Zusammenhang mit dem Projekt Maßnahmen beginnen, die ihn zu Zahlungen oder bestimmten Leistungen verpflichten. Einer besonderen Genehmigung durch das Kulturreferat bedarf es nicht.

Nicht berücksichtigt werden können CD-Produktionen, Buchprojekte (außer Heimatchroniken), Projekte mit rein politischem Hintergrund, Karnevalsprojekte, vereinsinterne und gruppeninterne Feste, Brauchtumsfeste wie Schützenfeste oder Kloatscheeten, Projekte zur Erwachsenenbildung und rein kirchliche Veranstaltungen ohne Beteiligung Dritter.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die kommunale Kulturförderung eine freiwillige Leistung der Stadt Nordhorn ist, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine Antragstellung löst somit noch keinen Anspruch auf Förderung aus. Eine Entscheidung über gestellte Anträge kann erst erfolgen, wenn der Rat der Stadt Nordhorn im Zuge seiner Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt hat. Dies sollte bei der Projekt- und Veranstaltungsplanung berücksichtigt werden.

Einen vorläufigen Bewilligungsbescheid ohne Rechtsanspruch erhalten die ausgewählten Antragsteller*innen voraussichtlich bis Mitte Februar 2026.

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