Meppen – Anpassung der Gebühren für Personalausweise ab dem 7. Februar

Meppen (pm). Zum 7. Februar 2026 treten bundesweit neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft. In der Praxis greifen diese im Meppener Bürgeramt ab Montag, den 9. Februar.
Fabian Brand
Ab dem 9. Februar werden die Gebühren des Personalausweises angehoben. (Archivfoto: Fabian Brand)

Die Gebühren werden aufgrund gestiegener Kosten beim Ausweishersteller angepasst und basieren auf einer Entscheidung des Bundesrates vom 30. Januar 2026.

Es gelten folgende neue Gebühren:

  • 46,00 € für Antragstellende ab 24 Jahren
  • 27,60 € für Antragstellende unter 24 Jahren

Maßgeblich für die Abrechnung der neuen Gebührensätze ist der Tag der Antragstellung. Somit gelten die angepassten Sätze für alle Personalausweise, die ab dem 9. Februar 2026 beantragt werden. Für Ausweise, die vor dem Stichtag beantragt worden sind, gelten die bisherigen Gebühren von 22,80 € bzw. 37,00 €.

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