Ferienbetreuung 2026 in Haren (Ems): Gesetzlicher Anspruch und freiwillige Angebote im Überblick

Haren (pm). Mit den Sommerferien 2026 ändert sich die rechtliche Lage für die Betreuung von Grundschulkindern: Ab dem 1. August 2026 besteht bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf Ferienbetreuung für alle Kinder der 1. Klasse. Die Stadt Haren (Ems) informiert nun über die Umsetzung sowie über zusätzliche freiwillige Angebote im Juli.
Fabian Brand
(Symbolfoto)

1. Freiwilliges Angebot im Juli (06.07. – 10.07.2026)

Unabhängig vom späteren Rechtsanspruch bietet das Familienzentrum bereits in der ersten Ferienwoche eine Betreuung an.

Zielgruppe: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Zeit: 08:00 bis 13:00 Uhr (ohne Mittagsverpflegung).

Kosten: 37,50 Euro pro Kind für die Woche.

Anmeldung: Ab sofort bis zum 31.05.2026 per E-Mail an Frau Litmeyer (gleichstellungsbeauftragte@haren.de).

Hinweis: Die Plätze sind begrenzt und werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht für diesen Zeitraum nicht.

2. Gesetzliche Ferienbetreuung im August (03.08. – 14.08.2026)

In den ersten beiden Augustwochen übernimmt die Stadt Haren (Ems) die Organisation.

Der Rechtsanspruch greift ab dem 01.08.2026 grundsätzlich zunächst nur für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse.

Auch ältere Schulkinder (bis 12 Jahre) können angemeldet werden, sofern Kapazitäten vorhanden sind (ohne Rechtsanspruch).

Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Portal, das voraussichtlich ab dem 01.06.2026 freigeschaltet wird. Hierzu erfolgt eine gesonderte Information.

3. Ferienpass der Stadt Haren (Ems)

Zusätzlich steht das bewährte Programm des Ferienpasses zur Verfügung. Ab dem 25.05.2026 können Wunschlisten unter www.ferienpass-haren.de erstellt werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen in der Stadtverwaltung zur Verfügung:

Herr Sturm: 05932 8-276 / sturm@haren.de

Herr Bonhold: 05932 8-252 / bonhold@haren.de

Herr Backs: 05932 8-250 / c.backs@haren.de

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