Meppen – Fahrradstraßen werden sichtbar gemacht

Meppen (pm). Die Stadt Meppen setzt ihre Strategie zur Stärkung der Nahmobilität in der Innenstadt konsequent fort. Dies teilte die Stadt in einer Pressemitteilung mit.
Matthias Brüning
Neben der Herzog-Arenberg-Straße (Foto) kommt es auch in der Obergerichtsstraße, Burgstraße, Gymnasialstraße, Domhof, Kuhstraße, Nagelshof, Hinterstraße, Nicolaus-Augustin-Straße und Am Neuen Markt zu vorübergehend kleineren Einschränkungen im Straßenverkehr (Foto: Matthias Brüning)

Grundlage hierfür ist eine verkehrliche Gesamtkonzeption für die Innenstadt, die auf dem Nahmobilitätskonzept der Stadt, der Umgestaltung der Kuhstraße sowie den Ergebnissen des Modellversuchs basiert. Im Jahr 2025 wurde diese Konzeption beschlossen. Ein zentraler Bestandteil ist die gezielte Einrichtung von Fahrradstraßen im Innenstadtkern, um die Verkehrsführung und -Sicherheit sowie die Aufenthalts- und Lebensqualität weiter zu verbessern, so die Stadt in der Mitteilung.

In den kommenden Wochen werden die Fahrradstraßen im Stadtbild sichtbar: Durch entsprechende Markierungsarbeiten werden sie deutlich gekennzeichnet und für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar gemacht. Damit wird die besondere Funktion dieser Straßen hervorgehoben und ihre Nutzung als sichere und attraktive Verbindungen für den Radverkehr gestärkt.

Während der Markierungsarbeiten kann es in den betroffenen Bereichen (Obergerichtsstraße, Burgstraße, Gymnasialstraße, Domhof, Kuhstraße, Nagelshof, Hinterstraße, Nicolaus-Augustin-Straße und Am Neuen Markt) vorübergehend zu kleineren Einschränkungen im Straßenverkehr kommen. Die Stadt Meppen bittet hierfür um Verständnis und um erhöhte Aufmerksamkeit.

Was bedeutet dies für Autofahrer? 

  • Radfahrer dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren
  •  Für den gesamten zugelassenen Verkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Autofahrer passen ihre Geschwindigkeit dem Radverkehr an. Wenn nötig, müssen sie ihre Geschwindigkeit weiter verringern. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
  • Überholt werden darf nur, wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Dieser beträgt innerorts mindestens 1,5 Meter. Ist dieser Abstand nicht möglich, bleiben Autofahrer hinter den Radfahrern.

Das sogenannte Nahmobilitätskonzept der Stadt hat allerdings nicht nur Befürworter. So gibt es auch einige kritische Stimmen, vor allem aus der Geschäftswelt der Innenstadt. So befürchten ansässige Gastronomen und Geschäftsinhaber der betroffenen Straßen weitere Umsatzeinbußen aufgrund von ausbleibenden Pkw-Durchgangsverkehr. „Mal eben Anhalten und schnell in ein Geschäft rein oder quasi im Vorbeifahren in der Kuhstraße oder am Nagelshof eine Essensbestellung oder Eis mitnehmen, das macht dann kaum noch jemand“, so die Befürchtung mehrerer Gastronomen. Hintergrund ist auch eine mögliche Reduzierung der Parkbuchten in den betroffenen Straßen, so die Befürchtung. Ob dies tatsächlich seitens der Stadt geplant ist, ist derzeit noch unklar. Eine entsprechende Anfrage läuft. 

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