A31 – Pkw-Fahrer mehrfach schlafend im Straßenverkehr angetroffen

A31 / Nordhorn. Am Samstag, den 10.01.2026, kam es im Bereich der A 31 sowie im weiteren Verlauf im Raum Nordhorn zu mehreren polizeilichen Einsätzen im Zusammenhang mit einem 25-jährigen Pkw-Fahrer, der wiederholt schlafend in seinem Fahrzeug angetroffen wurde.
Matthias Brüning
(Symbolfoto: RonefMedia Producties)

Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der Mann mit einem Audi A7 zunächst gegen 6.15 Uhr die A 31 in Fahrtrichtung Emden. Dabei fiel er durch eine sehr langsame und unsichere Fahrweise auf. Das Fahrzeug kam mehrfach auf der Fahrbahn sowie in Zu- und Abfahrtsbereichen zum Stillstand. In mehreren Fällen wurde der Fahrzeugführer schlafend in seinem Pkw festgestellt und musste durch Polizeikräfte geweckt werden.

Trotz eines verkehrserzieherischen Gesprächs und der Maßnahme, das Fahrzeug zunächst abschleppen zu lassen, wurde der Mann im weiteren Verlauf erneut im öffentlichen Straßenverkehr festgestellt. Gegen 10:15 Uhr meldeten Zeuginnen und Zeugen einen stehenden Pkw auf der Fahrbahn an der Emsbürener Straße im Raum Nordhorn. Auch hier saß der Fahrzeugführer schlafend auf dem Fahrersitz. Das Fahrzeug stand teilweise auf dem Fahrstreifen, Warnblinklicht war nicht eingeschaltet.

Die eingesetzten Polizeikräfte trafen den Mann schlafend im Fahrzeug an. Beim Wecken wirkte er deutlich verwirrt. Er gab an, zuvor eine Nachtschicht gehabt zu haben und stark übermüdet zu sein.

Im weiteren Verlauf ergaben sich Hinweise, dass dieser regelmäßig sogenannte Vape-Produkte konsumieren soll, in denen verbotene Substanzen enthalten sein können. Ob der 25-Jährige verbotene Substanzen (Beispielsweise synthetische Cannabinoide) konsumiert hat, muss derzeit noch ermittelt werden. In diesem Zusammenhang wurde eine Blutprobe entnommen. Das Ergebnis der Blutuntersuchung steht derzeit noch aus.

Aufgrund des Gesamtverhaltens, der mehrfachen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der fehlenden Fahrtüchtigkeit wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Der Pkw wurde abgeschleppt, der Fahrzeugschlüssel einbehalten und weitere polizeiliche Maßnahmen eingeleitet.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass sowohl Übermüdung als auch der Konsum berauschender Substanzen die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Bereits kurze Sekundenschlafphasen oder eine eingeschränkte Wahrnehmung stellen eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden dar.

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