Der Mann besaß keinen Führerschein und hatte ein Kampfmesser sowie eine Gaspistole und ein Pfefferspray dabei. Außerdem interessierte sich die Justiz für seinen Beifahrer. Der 45-Jährige und sein 41-jähriger Beifahrer waren gegen zwei Uhr nachts mit einem PKW über die BAB 30 aus den Niederlanden eingereist. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung der Binnengrenze wurde das Fahrzeug von einer Streife der Bundespolizei auf dem Autobahnparkplatz Waldseite-Süd angehalten und kontrolliert.
Bei der Kontrolle zeigte der 45-jährige Pole den Bundespolizisten unaufgefordert den auf ihn in Serbien ausgestellten Mitgliedsausweis einer europäischen Berufsvereinigung von Polizeibeschäftigten. Wie sich herausstellte war der Mann aber gar kein Polizeibeamter. Offenbar hatte er nur den Eindruck erwecken wollen selbst Polizist zu sein, um einer genauen Überprüfung durch die Beamten zu entgehen.
Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass der 45-Jährige keinen Führerschein besitzt und der Fahrzeugschein zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Des Weiteren wurden ein Einhandmesser sowie eine Gaspistole und ein Pfefferspray bei ihm gefunden. Die Abfrage der Personalien des 41-jährigen polnischen Beifahrers ergab, dass er von der Justiz per Aufenthaltsermittlung gesucht wird. Er musste wegen Diebstahls noch eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 2.500 Euro entrichten. Außerdem wies sein mitgeführter ukrainischer Führerschein Fälschungsmerkmale auf, offenbar handelt es sich um eine Totalfälschung.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Einleitung entsprechender Ermittlungsverfahren wurden beide Männer wieder auf freien Fuß gesetzt.
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