Festnahmen nach Durchsuchungen im Kontext der Betäubungsmittelkriminalität 

Meppen. In den Morgenstunden des 20. Mai 2025 wurden acht Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Oldenburg in Wohnobjekten in Löningen, Lindern, Ankum und Meppen vollstreckt (Wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft hat nun weitere Informationen bekannt gegeben.
Matthias Brüning
Mehrere Polizeifahrzeuge fuhren am Morgen an einem Haus in der Hasebrinkstraße in Meppen vor (Foto: Matthias Brüning)

Hintergrund des Polizeieinsatzes war ein umfangreiches Verfahren der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen mehrere Personen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Hauptbeschuldigte, ein 35-jähriger Mann aus Löningen konnte an der Anschrift seiner Partnerin in Ankum angetroffen und festgenommen werden. Ein weiterer Haftbefehl konnte gegen einen 32-jährigen Meppener an der Hasebrinkstraße erwirkt werden. Dieser nutzte hier die Wohnung seiner Freundin für seine Geschäfte.

Die beiden festgenommenen Beschuldigten wurden am 21. Mai 2025 einer Haftrichterin beim Amtsgericht Cloppenburg vorgeführt und im Nachgang in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Bei den durchsuchten Objekten wurden insgesamt vier weitere Personen angetroffen, die im genannten Ermittlungsverfahren verdächtigt werden, Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben zu haben. Dabei handelt es sich um einen 20-jährigen und einen 38-jährigen Mann aus Löningen, einen 41-jährigen Mann aus Lindern und einen 35-jährigen Mann aus Meppen, der derzeit eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Meppen verbüßt, wobei auch seine Räumlichkeiten in der Justizvollzugsanstalt durchsucht wurden. Hierbei konnten allerdings keine Beweismittel aufgefunden werden. BTM-Lieferungen sollen auch in die JVA erfolgt sein. Bei den BTM handelte es sich u.a. um mit Neuen Psychoaktiven Stoffen (NPS) getränkte Papiere. In den anderen jeweiligen Durchsuchungsobjekten wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, darunter befanden sich auch Zufallsfunde, so die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. So wurden diverse Betäubungsmittel, unter anderem Amphetamine in nicht geringer Menge, Ecstasy, geringe Mengen Marihuana, GHB (KO-Tropfen), Methamphetamin und mit NPS (neue psychoaktive Substanzen) getränkte Papiere und Tabak beschlagnahmt. Des Weiteren wurden verschiedene Chemikalien zur Herstellung von Betäubungsmitteln, Datenträger und Bargeld sichergestellt. Zu den Zufallsfunden zählten Werkzeuge verschiedener Hersteller, E-Scooter, ein Pedelec, Fahrzeugbriefe und Fahrzeugschlüssel.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Fotos: Matthias Brüning 

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