Im Verlaufe der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Ein Drogenvortest auf Urinbasis erhärtete den Verdacht. Bei dem Mann wurde deshalb eine Blutentnahme durchgeführt. Im Rahmen einer Durchsuchung des Beschuldigten und seines PKW konnte außerdem eine geringe Menge an Betäubungsmitteln sichergestellt werden. Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass der PKW nicht zugelassen war und die angebrachten Kennzeichen obendrein als entwendet zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Die Weiterfahrt mit dem PKW wurde untersagt und der Beschuldigte nach Abschluss sämtlicher polizeilicher Maßnahmen nach Hause entlassen. Er muss sich nun in diversen Strafverfahren verantworten.
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