Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte war Vertreterin einer Bedarfsgemeinschaft. Diese Gemeinschaft bezog Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch. Im Mai 2023 nahm der Lebensgefährte (Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) der Beschuldigten eine Beschäftigung auf, die dem Leistungsträger nicht mitgeteilt wurde. Auch seinen Bezug von Arbeitslosengeld teilte die Verurteile dem Jobcenter ebenfalls nicht mit. So kassierte die Bedarfsgemeinschaft rund 5.000 Euro an Bürgergeld zu Unrecht.
Überführt wurde die Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.
Die Angeklagte hätte als Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als ihr Lebensgefährte die berufliche Tätigkeit aufnahm. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld war mitteilungspflichtig. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)