Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19. Januar 2026 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das Ausstellungsdatum befindet sich auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4 a.
Eine Ausnahme gilt für Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Diese müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Da davon auszugehen ist, dass die Antragszahlen kurz vor Fristende steigen werden und es dann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird, empfiehlt der Landkreis Emsland, den Antrag auf Führerscheinwechsel bereits jetzt zu stellen.
Ein Antrag kann in der Führerscheinstelle im Kreishaus 2 in Meppen gestellt werden oder im Bürgerbüro der jeweiligen Wohnsitzgemeinde. Dort wird jeder Antrag persönlich entgegengenommen und der bisherige Führerschein so kenntlich gemacht, dass er nach einer Restlaufzeit von drei Monaten ungültig wird.
Für eine Vorsprache in der Führerscheinstelle ist ein Termin unter https://openkreishaus.emsland.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5281/show zu vereinbaren.
Bei Antragstellung im Bürgerbüro sind die Öffnungszeiten des in Frage kommenden Bürgerbüros bei den einzelnen Gemeinden zu erfragen.
Der neue EU-Kartenführerschein wird dem Fahrerlaubnisinhaber auf direktem Weg per Post von der Bundesdruckerei übersandt. Die Kosten für den neuen EU-Kartenführerschein betragen einschließlich des Direktversandes 32,90 Euro und sind bei Antragstellung zu entrichten.
Weitere Informationen zum Führerscheintausch gibt es auf der Internetseite des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)