Alle Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, sind verpflichtet, diese kastrieren zu lassen. Die Kastration muss durch einen Tierarzt erfolgen. Von dieser Regelung ausgenommen sind ausschließlich Hauskatzen, die nachweislich zu Zuchtzwecken gehalten werden (zum Beispiel Rassekatzen). Voraussetzung ist jedoch, dass die Versorgung und Kontrolle der Nachzucht glaubhaft dargelegt werden kann.
Zusätzlich sind freilaufende Katzen dauerhaft zu kennzeichnen – entweder durch einen Mikrochip oder durch eine Tätowierung, anhand derer der Tierhalter identifiziert werden kann. Zudem muss die Katze in einer zentralen Haustierdatenbank, wie z. B. TASSO oder dem Deutschen Haustierregister, registriert werden. Die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Katze den 5. Lebensmonat vollendet hat.
Als „freilaufend“ gelten Katzen, die in menschlicher Obhut gehalten werden und denen regelmäßig oder auch nur gelegentlich Freigang gewährt wird. Wichtig ist außerdem: Wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert, gilt nach dieser Verordnung ebenfalls als Halter – auch wenn das Tier formal keiner Person gehört.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die genannten Pflichten verstößt, kann gemäß § 2 Absatz 2 mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belangt werden.
Unkastrierte Katzen können sich in kurzer Zeit stark vermehren. Viele Nachkommen werden zu herrenlosen Streunern, sind krank, unterernährt oder werden Opfer von Verkehrsunfällen. Die Kastrationspflicht ist daher ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz, zur Vermeidung von Tierleid und zur Entlastung der örtlichen Tierheime und Tierschutzvereine.
Darüber hinaus trägt die Maßnahme wesentlich zur Entlastung der Mitarbeiter der Gemeinde Geeste bei – insbesondere im Ordnungsamt, das häufig mit Beschwerden und Fundtieren befasst ist, sowie beim Bauhof, die die Fundtiere vorübergehend versorgen.
Information und Kontakt:
Die vollständige Verordnung kann auf der Website der Gemeinde Geeste eingesehen oder im Rathaus angefordert werden: https://www.geeste.de/rathaus-und-buergerservice/ortsrecht/verordnungen
______
Unser kostenloser Infoservice:
Ihr möchtet alle wichtigen News aus dem Emsland per WhatApp direkt auf Euer Smartphone bekommen? Dann klickt hier:
© 2025 waslosin Meppen, Lingen, Papenburg