Der Bereich beginnt an der Einmündung in die Bischof-Demann-Straße und reicht bis zur Einmündung des Kolpingplatzes. Hinweisschilder weisen auf diese neue Regelung hin. Durch die Einrichtung der Fußgängerzone soll die Einkaufs- und Wohlfühlatmosphäre vor Ort gestärkt werden.
Weiterhin zugelassen ist der Radverkehr auf der Langen Straße: Radfahrer dürfen sich auf der einstigen Fahrbahn bewegen, aber möglichst nur in Schrittgeschwindigkeit. Sie sind außerdem angehalten, auf Fußgänger, d.h. die schwächeren Verkehrsteilnehmer, Rücksicht zu nehmen.
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