Die Stadt Lingen weist deshalb darauf hin, dass Anlieger verpflichtet sind, den Gehweg vor dem eigenen Grundstück zu reinigen. Diese Straßenreinigungspflicht gilt zudem auch bei Unkraut- und Grasbewuchs der Gehwege.
In diesem Zusammenhang bittet die Stadt Lingen darum, Laub- und Grünabfälle aus Privatgärten und von den Gehwegen nicht in den öffentlichen Straßenbereich zu fegen. Dieses betrifft insbesondere die Straßen, die regelmäßig durch die maschinelle Straßenreinigung gekehrt werden. Das Laub aus den Privatgärten und von Gehwegen sollte grundsätzlich von den Grundstückseigentümern selbst kompostiert oder aber auf einen der städtischen Grünabfall-Sammelplätze gebracht werden.
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