In dieser Versteigerung werden außerdem verschiedenste Elektronik, Kleidung und Schuhe, Schmuck, Uhren und einiges mehr angeboten. Darunter befinden sich auch Kaffeemaschinen in Originalverpackung von De’Longhi, ein Werkzeugkoffer und drei verschiedene Cityroller.
Einen Überblick finden Interessierte ab dem 18. August unter www.lingen.de/fundsachen.
Eigentümer haben dann letztmalig bis zum 01. September die Möglichkeit, ihre Rechte beim Bürgerbüro (buergerbuero@lingen.de, 0591 9144-333), anzumelden und einen Eigentumsnachweis vorzulegen. Die übrig gebliebenen Fundsachen, für die sich bis dahin kein rechtmäßiger Eigentümer beim Fundbüro gemeldet hat, werden im o. g. Zeitraum versteigert.
Zu beachten ist, dass – wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen – die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden. Es wird weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben, ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich. Es wird keine Haftung übernommen.
Verfahrensablauf
Interessierte müssen sich zunächst ein Profil bei Fundbüro Deutschland (https://www.fundbuerodeutschland.de/) einrichten. Nach der Registrierung erhält die bietende Person eine E-Mail mit einem Link, über den die Registrierung nochmals bestätigt werden muss. Erst danach ist sie für die Online-Versteigerung freigeschaltet und kann bei den Auktionen mitbieten.
Sobald die Versteigerung beendet ist, erhält die höchstbietende Person automatisch innerhalb eines Tages eine E-Mail mit einer Bestätigung. Die ersteigerten Gegenstände können anschließend, innerhalb der im Schreiben genannten Frist, gegen Vorlage der E-Mail-Empfangsbestätigung im Bürgerbüro der Stadt Lingen (Ems), Neue Str. 5 in 49808 Lingen (Ems), abgeholt werden. Ersteigerte Fahrräder müssen beim Bauhof, Willy-Brandt-Ring 35 in 49808 Lingen (Ems), abgeholt werden. Beim Bauhof ist aktuell nur Barzahlung möglich. Eine Versendung der ersteigerten Fundsache findet nicht statt.
Auf die entsprechenden Hinweise, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung wird verwiesen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.
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