Meppen – Einbahnstraßenregelungen in der Innenstadt werden wiederhergestellt

Meppen (pm). Nachdem die Sanierungs- und Ausbauarbeiten in der Kuhstraße zum Jahresende 2025 erfolgreich abgeschlossen worden sind, werden ab Mittwoch, 21. Januar, die Einbahnstraßenregelungen in der Innenstadt wiederhergestellt.
Matthias Brüning
(Foto: Matthias Brüning)

Die Burgstraße und die Gymnasialstraße sowie der Straßenabschnitt Nagelshof werden dann wieder als Einbahnstraßen ausgewiesen. 

Die Einbahnstraßenregelung in der Burg- und Gymnasialstraße beginnt an der Arenbergischen Rentei und endet an der Einmündung zur Ludmillenstraße auf Höhe der Bushaltestelle Domhof. Busse und Radfahrer dürfen die Straße in Gegenrichtung befahren. Die Einbahnstraße Nagelshof endet an der Einmündung zur Straße Am Neuen Markt. 

Die Ausfahrt aus der Tiefgarage Stadtmitte bleibt in beide Richtungen möglich – entweder über die Hinterstraße und die Straße Am Neuen Markt oder über den Nagelshof bzw. die Kuhstraße. 

Neu gilt ab Mittwoch, 21. Januar, in der Kuhstraße auf Höhe der Einmündung Im Sack ein Durchfahrtsverbot für den allgemeinen Verkehr in Richtung stadteinwärts. Radfahrer und Fahrzeuge mit berechtigtem Anlieger- oder Zielverkehr sind weiterhin zugelassen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Durchgangsverkehr in der Innenstadt zu reduzieren, beengte Begegnungsverkehre zu vermeiden und im Zuge der verkehrlichen Gesamtkonzeption die Verkehrssicherheit im Innenstadtkern zu erhöhen. Im Fokus steht die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität in der Meppener Innenstadt sowie eine nachhaltige Rad- und Fußverkehrsförderung. 

Die Informationen stammen aus einer Pressemitteilung der Stadt Meppen. 

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