Mithilfe entsprechender Vorsorgeregelungen lässt sich dies vereinbaren Betroffene wahren sich ihr Selbstbestimmungsrecht und geben Angehörigen einen Leitfaden für die schwere Zeit an die Hand. Schließlich kann so auch vermieden werden, dass unbekannte Personen zur Betreuung herangezogen und medizinische wie vermögensrechtliche Entscheidungen fernab des eigenen Willens getroffen werden.
Im Detail bedeutet dies: Welche lebenserhaltenden Maßnahmen sollen ergriffen werden? Wie kann der Betroffene schon vorsorglich seine Behandlungswünsche festlegen? Wie erfährt das Krankenhaus vom Patientenwillen?
Fragen rund um das komplexe Thema wird der erfahrene Rechtsanwalt Hans Cosse am Mittwoch, den 26.07.2023 ausführlich und rechtssicher beantworten. Dieser Vortrag gehört zur monatlich stattfindenden Patientenakademie des Krankenhaus Ludmillenstift. Beginn der kostenlosen Veranstaltung ist um 18 Uhr im Hotel von Euch, Meppen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, jedoch sind die Kapazitäten begrenzt.
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