Meppen – JVA-Mitarbeiter wegen Gewalt gegen Gefangenen angeklagt

Meppen. Am Amtsgericht in Meppen wird ab Donnerstag (27.04.23) ein brisanter Fall verhandelt: einem JVA-Mitarbeiter wird vorgeworfen, einen schwarzen Inhaftierten misshandelt zu haben. Dabei gibt es Hinweise auf ein rassistisches Motiv.
Matthias Brüning
(Symbolfoto)

“Wir erwarten eine angemessene Prüfung der Vorwürfe und stehen solidarisch an der Seite des Betroffenen. Besonders innerhalb des Justizsystems muss rassistische Gewalt aufgedeckt und mit Konsequenzen beantwortet werden”, sagt Pressesprecherin Marie Kortmann. Die Beratungsstelle unterstützt den Betroffenen und wird den Prozess in Meppen begleiten.

Anonymer Brief gibt Hinweise auf rassistisches Motiv

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2021 eine Körperverletzung während seiner Arbeit in der JVA Meppen begangen zu haben. Besonders schockierend an dem Fall ist, dass weitere Details durch einen anonymen Brief bekannt wurden.

Dieser Brief wurde unter anderem der Betroffenenberatung Niedersachsen zugestellt. In diesem gibt es Hinweise, dass der Inhaftierte aus rassistischen Gründen in der JVA angegriffen wurde.

Die Betroffenenberatung kritisiert, dass das Gerichtsverfahren erst mehr als eineinhalb Jahre nach dem Angriff beginnt. “Dadurch ist der Betroffene gezwungen, sich viele Monate nach der Gewalttat erneut damit auseinanderzusetzen. Der Angriff belastet ihn immer noch sehr schwer”, so Kortmann.

Vorgeschichte: Rassist schoss ihm in die Brust

Der Betroffene bringt bereits eine traumatische Vorgeschichte mit. Vor der Inhaftierung in der JVA Meppen schoss ihm ein Rassist in Ostfriesland in die Brust.

Diesen Tötungsversuch überlebte er nur knapp. Der Täter wurde wegen versuchten Mordes zu fast 10 Jahren Haft verurteilt. Der Betroffene leidet bis heute körperlich und psychisch unter den Folgen.

Genau darüber war die JVA Meppen informiert als der Betroffene inhaftiert wurde. „Trotzdem sind all unsere Versuche gescheitert, ihn während der Inhaftierung zu beraten – obwohl das sein Wunsch war“, erklärt Marie Kortmann.

Betroffener bekam keine externe Beratung

Die Betroffenenberatung kritisiert, dass der Betroffene, der schwerste rassistische Gewalt erlebt hat, keinen Zugang zu externen Beratungsangeboten bekam und mutmaßlich erneut Opfer von Gewalt wurde. Hier ist auch die Zivilgesellschaft vor Ort gefragt: Solche Taten dürfen nicht unwidersprochen geschehen, sondern müssen mit Solidarität für den Betroffenen beantwortet werden.