Meppen – Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Meppen. Emsländische Frauen Union informiert sich bei Trägern der Eingliederungshife und dem Landkreis Emsland zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Karla
Die Damen der Frauen Union gemeinsam mit Dr. Sigrid Kraujuttis und den drei Geschäftsführern der Träger der Eingliederungshilfe (Bildquelle: Vitus)

Seit 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in mehreren Stufen in Kraft getreten. Es soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken und stellt dazu die individuellen Bedarfe dieser Menschen in den Mittelpunkt. Doch welche Auswirkungen hat das BTHG ganz konkret in der Praxis und wie gelingt die Umsetzung? Über diese Themen hat sich die emsländische Frauen Union in der CDU nun bei einem Treffen mit den Geschäftsführern der drei großen emsländischen Träger der Eingliederungshilfe und dem Landkreis Emsland informiert. Die Beteiligten hatten sich bereits 2018 zu diesem Thema getroffen und sehen inzwischen viele ihrer damaligen Befürchtungen bestätigt. Die Geschäftsführer Heinz-Bernhard Mäsker vom St. Lukas-Heim in Papenburg, Georg Kruse vom Christophorus-Werk in Lingen und Michael Korden von Vitus in Meppen machten bei dem Treffen in der Vitus Geschäftsstelle insbesondere auf die Herausforderungen für die Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe, aber auch die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen aufmerksam. Dr. Sigrid Kraujuttis, Sozialdezernentin des Landkreises Emsland, konnte aus der Sicht des Leistungsträgers berichten.

Die Anwesenden betonten, dass das BTHG grundsätzlich gute Ansätze für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung enthalte. Dazu gehören z.B. die neue Definition von Behinderung und die stärkere Berücksichtigung der individuellen Bedarfe. Ziel ist es hier, jeden Menschen bei der Reduzierung der ganz persönlichen Barrieren zu unterstützen. Allerdings sei die konkrete Umsetzung, insbesondere in Form der bürokratischen Rahmenbedingungen, alles andere als Optimal.

Bürokratie bindet Ressourcen, die bei der Leistungsbringung fehlen
Insbesondere die niedersächsischen Verfahren zur Bedarfsermittlung seien extrem aufwändig und würden die Menschen mit Behinderung sowie ihre Angehörigen teilweise überfordern. Auch die Mitarbeitenden in den Wohnangeboten seinen durch die ausufernden Dokumentationpflichten zunehmend gefordert. Sie müssen immer mehr Zeit für Büroarbeit aufwenden, die dann für die Betreuung der Klientinnen und Klienten fehlt. Das sei in Zeiten des Fachkräftemangels eine wachsende Gefahr für die Qualität der Betreuung. Auch der Landkreis habe mit dem wachsenden Verwaltungsaufkommen zu kämpfen, berichtete Dr. Kraujuttis. Es musste zusätzliches Personal zur Bearbeitung eingestellt werden.

Eine weitere Herausforderung aus Sicht der Leistungserbringer sei, dass durch das Gesetz die Erwartungen der Betroffenen und Angehörigen an die Leistungen, zu recht, gestiegen seien. Allerdings konnten diese Erwartungen bisher nicht in vollem Umfang erfüllt werden. Ein Grund ist, dass beispielsweise die Finanzierung im stationären Wohnen, inzwischen „besondere Wohnformen“ genannt, noch nach den alten allgemeinen Pauschalen berechnet wird, während die Bedarfe nach den neuen, personenzentrierten Vorgaben ermittelt werden. Diesen Bedarfen dann mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gerecht zu werden, sei schlicht nicht machbar.

Auf Ihre Wünsche und Erwartungen angesprochen, betonten die drei Geschäftsführer, dass das Gesetz an sich gut gedacht sei, es aber dringend eines starken Abbaus der Bürokratie und einer Anpassung der Refinanzierungsstruktur bedürfe. Es brauche geänderte Rahmenbedingungen, damit möglichst viele Menschen mit Behinderung auch tatsächlich vom BTHG profitieren.

Lucia Reinert, Vorsitzende des Kreisverbandes Meppen, sagte für die Frauen Union zu, diese Bedürfnisse an ihre Landes- und Kreistagsabgeordneten weiterzugeben und weiter präsent zu halten, um auf eine Verbesserung des Systems hinzuarbeiten.

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