Osnabrücker Priester wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien nun auch kirchenrechtlich verurteilt

Osnabrück. Ein früherer Osnabrücker Pfarrer, der wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien von einem staatlichen Gericht für schuldig befunden wurde, ist nun auch kirchenrechtlich verurteilt worden.
Matthias Brüning
(Symbolfoto)

Das kirchliche Gericht entschied, dass der Priester 10.000 Euro an eine vom Bistum zu benennende Organisation der Jugendhilfe zahlen muss. Zusätzlich hat er eine begonnene Psychotherapie fortzuführen und geistliche Begleitung wahrzunehmen. Die einzelnen Auflagen unterliegen der Kontrolle und der Leitung des dafür vorgesehenen Gremiums im Schutzprozess des Bistums. Darüber hinaus bleibt der Priester weiter von allen kirchlichen Aufgaben freigestellt.

Unabhängig davon hatte das Amtsgericht Osnabrück den Priester im Oktober 2022 schon zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Strafe an den Kinderschutzbund verurteilt. Auch machte das Gericht ihm die Auflagen, sich durch eine Männerberatungsstelle betreuen zu lassen und sich in eine ambulante Psychotherapie zu begeben.

Die Staatsanwaltschaft nahm im November 2021, als die Vorwürfe bekannt wurden, gegen den Priester Ermittlungen auf. Der damalige Bischof von Osnabrück, Franz-Josef Bode, entpflichtete ihn daraufhin umgehend vom Dienst, ordnete eine kirchenrechtliche Voruntersuchung an und informierte die zuständige Behörde in Rom über den Vorgang.

 

Das Bistum Osnabrück ist ein Teil der katholischen Kirche in Deutschland. Es erstreckt sich von der Nordseeküste über Ostfriesland, das Emsland und das Osnabrücker Land bis nach Bremen. In ihm leben etwa 520.000 katholische Christen. Derzeit leitet Weihbischof Johannes Wübbe als Diözesanadministrator das Bistum.

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