Papenburg – Besuche bei Alters- und Ehejubiläen

Papenburg. In den Kommunen ist es eine liebgewonnene Tradition bei Ehe- und Altersjubiläen persönlich die Jubilare zu besuchen und Glückwünsche zu überbringen. Während der Hochphase der Corona-Pandemie wurden diese Besuche in der Stadt Papenburg eingestellt, um insbesondere die ältere Generation nicht zusätzlich zu gefährden. Ab 2024 sollen die Besuche zur Würdigung dieser besonderen Ereignisse wieder stattfinden. Die Besuche werden grundsätzlich durch ein Rats- oder Ortsratsmitglied bzw. den/die Ortsvorsteher*in wahrgenommen.
Fabian Brand
Symbolfoto

Um die Handhabung sowohl für die Jubilare als auch die Besuchenden einfach zu gestalten, hat der Rat der Stadt Papenburg über die künftige Vorgehensweise beraten. Danach werden die Altersjubilare auf Wunsch zu ihrem 90., 95., 100. sowie 105. Geburtstag besucht. Auch die Ehejubilare können anlässlich des 50., 60., 65. oder 70. Hochzeitstages einen entsprechenden Besuch erwarten. Hier gilt das standesamtliche Hochzeitsdatum. Die Bürgermeisterin bzw. ein*e ehrenamtlichen Vertreter*in überbringt die Glückwünsche zum 100. und 105. Geburtstag, sowie zum 60., 65. oder 70. Hochzeitstag. 

Anders als vor der Corona-Pandemie werden demnach nur diejenigen Jubilare besucht, die vorab den Besuchswunsch auch signalisieren. Hierzu ist es erforderlich, sich direkt an die Verwaltung zu wenden. Ansprechpartnerin ist Manuela Lindemann. Sie ist vormittags telefonisch unter der 04961 / 82 52 05 oder per E-Mail unter manuela.lindemann@papenburg.de zu erreichen. Es ist dabei nicht erforderlich, dass der oder die Jubilar*in sich persönlich meldet, der Kontakt kann auch durch einen Angehörigen oder ein Familienmitglied erfolgen. Bei der Anmeldung wird der Besuch direkt terminiert.

Die Regelung gilt ab April 2024. Um den Besuch entsprechend vorzubereiten, ist eine Anmeldung des Jubiläums bis zum 10. des Vormonats erforderlich (Beispiel: 90. Geburtstag am 26. Mai – Anmeldung des Besuchs bis zum 10. April). Sollten sich zwischenzeitlich Umstände ergeben, die einem Besuch entgegenstehen, ist eine rechtzeitige Information an die Verwaltung hilfreich. Bereits ab sofort werden aufgrund der Besonderheit auf Wunsch die 100. und 105. Geburtstage besucht. Auch hierzu ist eine entsprechende Anmeldung erforderlich.

Bei Detailfragen zu dieser Neuregelung steht die Verwaltung unter der genannten Rufnummer gern zur Verfügung.

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