Seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland das Bundesmeldegesetz. Wer in Papenburg eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle melden.
Für die digitale Ummeldung müssen Bürgerinnen und Bürger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte, ein Smartphone mit der AusweisApp sowie ein BundID-Nutzerkonto. Wer zur Miete wohnt, muss zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung einreichen. Die Ummeldung umfasst die Änderung der Daten im Melderegister, die Aktualisierung von Ausweisdokumenten und die Ausstellung einer neuen Meldebestätigung.
Hintergrund:
Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) umgesetzt wird.
Das Ziel: Der neue Online-Dienst erleichtert Bürgerinnen und Bürgern Papenburgs die Ummeldung nach einem Umzug und spart Zeit sowie Behördengänge.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)