Die wesentlichen Neuerungen dieser Richtlinien betreffen die beträchtliche Erhöhung der Förderzuschüsse für Maßnahmen der Energieeinsparung. Sportvereine können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 200.000 Euro) als Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen. Für Baukosten ab 25.000 Euro ist eine vorherige Energieberatung erforderlich, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten. Maßnahmen zur Energieeinsparung können ohne Fristen eingereicht und bewilligt werden.
Alle notwendigen Informationen und Formulare sind unter www.lsb-niedersachsen.de/e-sanieren zu finden. Für Rückfragen steht Ihnen auch Heinz Kannaß beim Kreissportbund Emsland gerne telefonisch unter 05952-940142 oder per E-Mail unter kannass@ksb-emsland.de zur Verfügung.
Der Kreissportbund Emsland freut sich darauf, gemeinsam mit den Sportvereinen die energetische Effizienz ihrer Anlagen zu steigern und dadurch einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
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