Stadt Meppen fördert weiter Inklusionsprojekte

Meppen. Knapp 30 Inklusionsprojekte wurden in den vergangenen Jahren von der Stadt Meppen finanziell gefördert. Mit der neuen Förderrichtlinie wurde nun der Umfang der Förderung erweitert und die Fördersummen erhöht. Ziel ist es, die Kreisstadt Schritt für Schritt zur inklusiven Stadt zu entwickeln.
Fabian Brand
Die Fördersummen wurden erhöht. (Foto: Stadt Meppen)

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, die Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Auch die Kommunen sind gefordert, die Bestimmungen in die Praxis umzusetzen. Aus diesem Grund hat die Stadt Meppen bereits in 2016 eine Ist-Analyse für die Kreisstadt vorgestellt und ein Förderprogramm für Inklusionsprojekte aufgelegt.

„Dass in den vergangenen Jahren knapp 30 Inklusionsprojekte gefördert wurden, ist ein tolles Zeichen für unsere Stadt und ein Beleg, dass das Programm angekommen ist“, sagt Bürgermeister Helmut Knurbein. Insbesondere die Bandbreite der Projekte belegt den inklusiven Gedanken. So wurden Aktionen für Menschen mit Behinderungen, Aktion gegen Homo- und Transphobie oder auch Aktionen für die Integration von Flüchtlingen durchgeführt.

„Um das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger und damit auch die Entwicklung zur inklusiven Stadt weiter zu unterstützen, wurde das Förderprogramm jetzt erweitert“, so der Verwaltungschef. Zuschüsse werden für in Meppen durchgeführte Projekte gewährt, von denen Menschen mit Behinderung, aber auch andere Personenkreise, die von Diskriminierung betroffen sind, unmittelbar profitieren. Zudem müssen die Projekte gemeinnützig ausgerichtet sein. Einzelpersonen, Gruppen oder auch Vereine können nun bis zu 2.500 Euro für ein Inklusionsprojekt erhalten. Bisher lag die Höchstförderung bei 500 €.

Zudem sind neuerdings auch sogenannte investive Anschaffungen förderfähig. Hierüber entscheiden die städtischen Gremien nach Vorstellung des Projektes durch den Projektträger im Fachausschuss. Für investive Anschaffungen wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro gewährt. Nicht gefördert werden bauliche Maßnahmen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden die neuen „Richtlinien zur Förderung von Inklusionsprojekten in der Stadt Meppen“ sowie auch den entsprechenden Antragsvordruck ab sofort unter www.meppen.de. Ansprechpartnerin im Stadthaus ist Petra Trossen, die unter Telefon 05931 . 153 -282 zu erreichen ist.

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