Unterstützung für Sportvereine nach Hochwassersituation in Niedersachsen

Landkreis Emsland. Die jüngsten Hochwasserereignisse in Niedersachsen haben nicht nur in vielen Landkreisen beträchtliche Schäden verursacht, sondern auch zahlreiche Sportvereine schwer getroffen. Sportplätze, Sporthallen und Vereinsheime sind teilweise unbenutzbar oder stark beschädigt. Der Kreissportbund Emsland und der Landessportbund Niedersachsen möchten den Vereinen in dieser schwierigen Zeit Solidarität und Unterstützung zusichern.
Phil Gerdes
Im Emsland waren einige Sportvereine, wie hier das Sportgelände des SV Holthausen-Biene von den jüngsten Hochwasserereignissen betroffen. (Foto: SV Holthausen Biene)

Die Bemühungen gelten derzeit der Suche nach Lösungen, die einerseits die finanzielle Lage der betroffenen Sportvereine berücksichtigen und andererseits eine schnelle Abwicklung ermöglichen, um mit den notwendigen Sanierungsarbeiten zu beginnen. Aufgrund der unvorhersehbaren Situation muss der KSB Emsland jedoch zunächst prüfen, in welcher Form eine finanzielle Unterstützung möglich ist.

Um dringend erforderliche Arbeiten zeitnah in Angriff nehmen zu können, bittet der KSB Emsland die betroffenen Vereine, formlos einen Dringlichkeitsantrag beim Kreissportbund Emsland einzureichen. Dieser Antrag muss nicht den Umfang eines vollständigen Antrags auf Sportstättenbauförderung haben, aber einige zwingende Angaben sind erforderlich:

  1. Welche Sportstätten sind vom Hochwasser beschädigt worden und in welchem Umfang?
  2. Kurze Erläuterung zur Dringlichkeit der durchzuführenden Baumaßnahmen.
  3. Befindet sich die Sportstätte im Eigentum des Vereins oder bestehen dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte?
  4. Als Anlage zum Dringlichkeitsantrag sollte eine Fotodokumentation beigefügt werden.


Der Kreissportbund Emsland wird sich vor Ort einen Überblick über die Situation verschaffen, den Dringlichkeitsantrag prüfen und in Abstimmung mit dem LSB eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilen.
Eine zeitnahe Ausstellung dieses Dokuments ist entscheidend, damit der antragsstellende Verein förderunschädlich mit den Baumaßnahmen beginnen kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Genehmigung zum Maßnahmenbeginn keine sofortige Förderzusage bedeutet. Die eigentliche Antragsstellung zur Förderung der Baumaßnahme erfolgt dann für das Förderjahr 2025 über das Sportstättenbauförderportal.Der KSB Emsland weist darauf hin, dass konkrete Informationen zur Förderung erst erteilt werden können, wenn der LSB einen umfassenden Überblick über die Gesamtsituation gewonnen hat.

Für Rückfragen steht der KSB Emsland zur Verfügung. Ansprechpartner im Haus des Sports ist Heinz Kannaß. Er ist telefonisch unter 05952-940142 oder per Mail unter kannass@ksb-emsland.de zu erreichen.

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