Da Silvester in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, ist der Verkauf von Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel 2023/2024 nur im Zeitraum von Donnerstag, den 28. bis einschließlich Samstag, den 30. Dezember 2023 erlaubt. In diesem Zusammenhang gilt außerdem eine Altersbegrenzung ab 18 Jahren.
Abgebrannt werden dürfen die erworbenen Knaller und Raketen dann nur am Silvestersonntag (31. Dezember 2023) und am Neujahrsmontag (01. Januar 2024). Das frühere oder spätere Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Außerdem dürfen Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz und Schwärmer nicht an private Endverbraucher abgegeben werden.
Das Ordnungsamt weist zudem auf das Verbot hin, Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen oder Seniorenheimen zu zünden.
Hinsichtlich des sachgerechten Umgangs mit Feuerwerkskörpern raten die Feuerwehren Haren und Rütenbrock dazu, folgende Tipps zu befolgen:
Vermeintliche Blindgänger bitte nicht anfassen oder nachzünden – besser mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, damit die Blindgänger für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, keine große Gefahr mehr darstellen
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