Verpflichtender Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1965 bis 1970

Meppen. Bereits seit dem Jahr 2021 läuft der verpflichtende Umtausch der alten Führerscheine. Nachdem die Jahrgänge 1953 bis 1964 den Führerschein getauscht haben, sind jetzt alle Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren und noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheins sind, verpflichtet, den Führerschein zu tauschen. Die Fahrerlaubnisinhaber dieser Jahrgänge müssen den Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2024 in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Fabian Brand
Symbolfoto

Da davon auszugehen ist, dass die Antragszahlen kurz vor Fristende steigen werden und es dann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird, empfiehlt der Landkreis Emsland den Antrag bereits jetzt zu stellen.

Eine Antragstellung kann im Bürgerbüro der jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder in der Führerscheinstelle in Meppen erfolgen. Dort wird jeder Antrag persönlich entgegengenommen und der bisherige Führerschein so kenntlich gemacht, dass er nach einer Restlaufzeit von drei Monaten ungültig wird.

Das Bürgerbüro leitet den Antrag an die Führerscheinstelle zur weiteren Bearbeitung weiter. Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten werden durch die jeweilige Kommune veröffentlicht.

Für die Vorsprache bei der Führerscheinstelle, ist ein Termin notwendig, der unter (https://openkreishaus.emsland.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5281/show) gebucht werden kann. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag über den Postweg bei der Führerscheinstelle schriftlich einzureichen. Der Antrag kann auf der Internetseite des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de/wirtschaft-struktur/auto-und-verkehr/pflichtumtausch-fuehrerschein/der-lappen-geht-die-karte-kommt.html herunter geladen werden. In diesem Fall ist der bisherige Führerschein mit einzureichen und wird nach Antragseingang umgehend zurückgesandt.

Der neue EU-Kartenführerschein wird dem Fahrerlaubnisinhaber auf direktem Weg per Post von der Bundesdruckerei übersandt. Die Kosten für den neuen Führerschein betragen einschließlich des Direktversandes 30,30 Euro. Sie sind bei Antragstellung zu entrichten. Bei einer postalischen Beantragung sind die fälligen Gebühren vorab zu überweisen.

Weitere Informationen zum Führerscheintausch gibt es auf der Internetseite des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de („Wirtschaft und Struktur“ > „Auto und Mobilität“ > „Führerscheintausch“).

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