Da davon auszugehen ist, dass die Antragszahlen kurz vor Fristende steigen werden und es dann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird, empfiehlt der Landkreis Emsland den Antrag bereits jetzt zu stellen.
Eine Antragstellung kann im Bürgerbüro der jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder in der Führerscheinstelle in Meppen erfolgen. Dort wird jeder Antrag persönlich entgegengenommen und der bisherige Führerschein so kenntlich gemacht, dass er nach einer Restlaufzeit von drei Monaten ungültig wird.
Das Bürgerbüro leitet den Antrag an die Führerscheinstelle zur weiteren Bearbeitung weiter. Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten werden durch die jeweilige Kommune veröffentlicht.
Für die Vorsprache bei der Führerscheinstelle, ist ein Termin notwendig, der unter (https://openkreishaus.emsland.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5281/show) gebucht werden kann. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag über den Postweg bei der Führerscheinstelle schriftlich einzureichen. Der Antrag kann auf der Internetseite des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de/wirtschaft-struktur/auto-und-verkehr/pflichtumtausch-fuehrerschein/der-lappen-geht-die-karte-kommt.html herunter geladen werden. In diesem Fall ist der bisherige Führerschein mit einzureichen und wird nach Antragseingang umgehend zurückgesandt.
Der neue EU-Kartenführerschein wird dem Fahrerlaubnisinhaber auf direktem Weg per Post von der Bundesdruckerei übersandt. Die Kosten für den neuen Führerschein betragen einschließlich des Direktversandes 30,30 Euro. Sie sind bei Antragstellung zu entrichten. Bei einer postalischen Beantragung sind die fälligen Gebühren vorab zu überweisen.
Weitere Informationen zum Führerscheintausch gibt es auf der Internetseite des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de („Wirtschaft und Struktur“ > „Auto und Mobilität“ > „Führerscheintausch“).
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