Mithilfe entsprechender Vorsorgeregelungen lässt sich dies vereinbaren. Betroffene wahren sich ihr Selbstbestimmungsrecht und geben Angehörigen einen Leitfaden für die schwere Zeit an die Hand. Schließlich kann so auch vermieden werden, dass unbekannte Personen zur Betreuung herangezogen und medizinische wie vermögensrechtliche Entscheidungen fernab des eigenen Willens getroffen werden. Im Detail bedeutet dies: Welche lebenserhaltenden Maßnahmen sollen ergriffen werden? Wie kann der Betroffene schon vorsorglich seine Behandlungswünsche festlegen? Wie erfährt das Krankenhaus vom Patientenwillen?
Fragen rund um die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht werden der erfahrene Meppener Rechtsanwalt Erwin Köhler und Pfarrer Peter Göhlich am Mittwoch, den 27.03.2024 um 18 Uhr im Hotel von Euch ausführlich und rechtssicher beantworten. Diese kostenlose Veranstaltung gehört zur monatlich stattfindenden Patientenakademie des Krankenhaus Ludmillenstift. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, jedoch sind die Kapazitäten begrenzt.
Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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