Vorsorgen für den Ernstfall – Kostenloser Vortrag klärt am 27.03. im Ludmillenstift Meppen auf

Meppen (pm). Wer denkt schon gern an einen Unfall oder an den eigenen Tod? Und doch: wer für den Notfall vorsorgt, nimmt seinen engsten Vertrauten Last und Verantwortung ab. Wenn Patienten den eigenen Willen nicht mehr äußern können, sollten medizinische Maßnahmen und Entscheidungen schon vorher festgelegt sein und stets im eigenen Sinne angewendet werden. Nur eine Minderheit der Bevölkerung trifft diese rechtliche Vorsorge. Dies führt häufig zu unerwünschten Problemen im Ernstfall.
Fabian Brand
Rechtsanwalt Erwin Köhler und Pfarrer Peter Göhlich klären am 27.03. Fragen rund um die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. (Foto: Freepik)

Mithilfe entsprechender Vorsorgeregelungen lässt sich dies vereinbaren. Betroffene wahren sich ihr Selbstbestimmungsrecht und geben Angehörigen einen Leitfaden für die schwere Zeit an die Hand. Schließlich kann so auch vermieden werden, dass unbekannte Personen zur Betreuung herangezogen und medizinische wie vermögensrechtliche Entscheidungen fernab des eigenen Willens getroffen werden. Im Detail bedeutet dies: Welche lebenserhaltenden Maßnahmen sollen ergriffen werden? Wie kann der Betroffene schon vorsorglich seine Behandlungswünsche festlegen? Wie erfährt das Krankenhaus vom Patientenwillen?

Fragen rund um die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht werden der erfahrene Meppener Rechtsanwalt Erwin Köhler und Pfarrer Peter Göhlich am Mittwoch, den 27.03.2024 um 18 Uhr im Hotel von Euch ausführlich und rechtssicher beantworten. Diese kostenlose Veranstaltung gehört zur monatlich stattfindenden Patientenakademie des Krankenhaus Ludmillenstift. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, jedoch sind die Kapazitäten begrenzt.

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