Verpflichtender Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1965 bis 1970

Meppen. Bereits seit dem Jahr 2021 läuft der verpflichtende Umtausch der alten Führerscheine. Nachdem die Jahrgänge 1953 bis 1964 den Führerschein getauscht haben, sind jetzt alle Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren und noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheins sind, verpflichtet, den Führerschein zu tauschen. Die Fahrerlaubnisinhaber dieser Jahrgänge müssen den Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2024 in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.