So übernimmt der Stab für außergewöhnliche Ereignisse des Landkreises Emsland bestimmte Aufgabenbereich wie zum Beispiel im Fall der Stadt Meppen, wo der Landkreis Emsland eine Evakuierung der beiden Pflegeeinrichtungen „Haus Emsblick“ (Spiek 14) und „Emsblick Meppen“ (Deichort 26) vornimmt sowie weitere mögliche Evakuierungen von Einrichtungen und Personen im Stadtteil Esterfeld im gefährdeten Bereich nahe der Ems zwischen dem Berghamsweg, der Stadtheidestraße und der B 70 vorplant. Nach aktuellem Stand weist die Stadt Meppen darauf hin, dass eine Evakuierung sich bislang auf die beiden Einrichtungen beschränkt. Eine Evakuierung des gesamten Bereichs sei derzeit noch nicht erforderlich. Darüber hinaus hat der Landkreis Emsland einen Funkmast im Gebiet vor Hochwasser geschützt.
„Die Stadt Meppen hat weiterhin den Hut auf. Wir leisten unterstützende Hilfe gemeinsam mit unserem Stab für außergewöhnliche Ereignisse, der begleitend zur Hochwasserlage dauerhaft im Kreishaus eingerichtet wurde“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. Darüber hinaus unterstützt der Landkreis Emsland die Kommunen auch in den Folgetagen mit Sandsäcken u. a. zur Stabilisierung von Deichanlagen. „Die Lage ist dynamisch und wir behalten sie durchweg im Blick. Wir entscheiden anhand der Entwicklung unser weiteres Vorgehen“, sagt Burgdorf.
„In der vergangenen Nacht haben wir unsere Stabsarbeit aufgenommen. Es herrscht ein unfassbarer Zusammenhalt”, dankt Meppens Bürgermeister Helmut Knurbein allen Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr Meppen, des Technischen Hilfswerks (THW), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und den städtischen Mitarbeitenden der verschiedenen Fachbereiche und des Baubetriebshofes.
Die Unterstützung durch den Landkreis Emsland sei enorm wichtig. „Wir haben die Lage aktuell im Griff und bereiten uns in Abstimmung mit dem Landkreis auf eine mögliche Evakuierung vor.”
Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz regelt die Vorbereitung der Bekämpfung und die Bekämpfung einer Katastrophe oder eines außergewöhnlichen Ereignisses. Die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses ist eine Vorstufe zum Katastrophenvoralarm bzw. zum Katastrophenfall.
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