Am Freitag, den 09.06.2023, berichteten wir über zahlreiche Vorfälle in der Meppener Dammstraße, die sich in den vergangenen 13 Jahren hier zugetragen haben. Die Anschuldigungen zahlreicher Nachbarn gegenüber eine seit 1990 dort lebende Person, ein Jäger, wiegen schwer. Es wurde von jahrelanger Terrorisierung gesprochen, diese reichten von Bedrohungen, angeschossenen, bzw. auch erschossenen Tieren (Katzen, Tauben), ausgelegten Wurstködern die mit Rasierklingen präpariert waren, aufgestellten Lebendfallen, Beleidigungen, mit spitzen Schrauben präparierten Zaunpfählen, permanenten Beobachtungen der Nachbarschaft aus Garten und Fenster und weiteren Vorwürfen.
Wir hatten am Freitag mit insgesamt fünf Nachbarn des Jäger gesprochen, woraus die zahlreichen Vorwürfe hervorgingen. Der Tenor ging bei allen Gesprächspartnern in die selbe Richtung (wir berichteten).
Nachbar wehrt sich gegen Vorwürfe
Am Montag, den 12.06.2023, besuchten wir die betreffende Person, im Beisein seiner Ehefrau in seinem Haus und warfen auch einen Blick auf das Grundstück.
Der Jäger nimmt wie folgt, in schriftlicher Form, Stellung zu den Vorwürfen:
Gegendarstellung
Stellungnahme zu den ehrverletzenden Äußerungen / Verleumdungen / üblen Nachreden:
1.) Es wird der Verdacht geäußert, dass ich ein Tierhasser bin:
Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage und wird entschieden zurückgewiesen !
2.) „ Der Mann terrorisiert seit Jahren die ganze Nachbarschaft und wir wissen nicht warum” ?
Ich terrorisiere nicht die ganze Nachbarschaft. Gegen einen Anwohner aus der Dohnenstiege wurden Vorwürfe wegen konstantem Hundegebell bei der hiesigen Ordnungsamt erhoben und aktuell ein Mitbewohner des Mehrparteienhauses wegen Körperverletzung angezeigt
3.) „Schüsse aus dem Druckluftgewehr”
Ich bin Inhaber eines Jagdscheines sowie Waffenbesitzkarte. Zur Ausübung der Jagd wird eine Jagdwaffe, ordnungsgemäß angemeldet, verwendet und nicht ein Druck-Luftgewehr. Von meinem Grundstück geht keine Gefahr aus, da von diesem nicht geschossen wird !
4.) „Wurstköder mit Rasierklingen”
Die Polizei wurde in diesem Vorfall eingeschaltet und hatte Ermittlungen aufgenommen.
Ein „Täter” konnte nicht ermittelt werden. Die betroffenen Personen, Herr H. u. seine Lebensgefährtin, kontaktierten mich da diese erfahren haben, dass ich in dieser Sache als „Hauptverdächtiger” an den Pranger gestellt werde. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Wurstköder von der Person dort abgelegt worden sind, die aus dem unmittelbaren Familienumfeld stammt. Auch Reifen des Pkw’s von Herrn H. wurden zerstochen. Ich habe daraufhin der ermittelnden Polizei ein Schriftstück zukommen lassen.
5.) „Lebendfalle”
Im Rahmen der Ausbildung zur Erlangung des 1. Jahresjagdscheines findet eine Ausbildung in der Fallenjagd statt. Demnach bin ich berechtigt, eine Falle zum Fangen von Kaninchen, die Schaden auf dem Grundstück anrichten, zu installieren.
Die Falle wurde morgens und abends regelmäßig kontrolliert. Sollte sich in dieser Falle mal ein anderes Tier verirrt haben (Igel, Katze etc.) so wurde dieses selbstverständlich umgehend befreit.
6.) “Der Jäger steht oben am Fenster und beobachtet einen permanent und macht Fotos und Videos”
Fenster im Haus dienen dazu, die Helligkeit in die Räume zu bringen. Auch ein Blick aus dem Fenster kann m.E. nicht verboten werden. Es wurden weder Fotos noch Videos von der Nachbarschaft angefertigt. Diese ist eine eindeutige Verleumdung und entbehrt jeglicher Grundlage.
7.) „Sohn einer Nachbarin habe er angespuckt”
Diese Behauptung ist unwahr und resultiert daraus, dass ich den Lebensgefährten der Nachbarin, wohnhaft Dammstr. __ * wegen Körperverletzung angezeigt habe. Man bezeichnet ein derartiges Verhalten allgemein als „Retourkutsche”.
8.) „Zur besseren Beobachtung wurden Löcher in die Hecke geschnitten„
Ich habe eine Hecke (Lorbeerkirsche) an der Grenzfläche zum Nachbargrundstück Dammstr. __* gepflanzt. Eine Hecke dient bekanntlich dem Sichtschutz | Ich bin froh darüber, dass diese Bepflanzung einen Sichtschutz gewährleistet und sehe keine Veranlassung, Löcher in diese zu schneiden. Damit wäre umgekehrt eine Einsicht auf meinem Grundstück gegeben, was ich ja mit der Pflanzung verhindern will.
9.) . Im Garten aufgestellte Kameras sollten nach einem Besuch der Polizei entfernt werden”
Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Kamera in meinem Garten installiert. Ich habe diesbezüglich auch keinen Besuch der hiesigen Polizei erhalten. Das sollte durch die Tagebucheintragungen der Polizei nachgewiesen und widerlegt werden.
10.) „Angespitzte Schrauben auf Zahnpfählen”
Die in einem Foto dargestellten Zaunpfähle (Beton) gehören nicht zu meinem Besitztum. Ich konnte beobachten, dass eine ehemalige Nachbarin, wohnhaft Dammstr. __*, sich an den Pfählen mit einer Bohrmaschine zu schaffen machte. Ich konnte mir zu diesem Zeitpunkt nicht erklären, warum diese Gegenstände auf den Betonpfosten angebracht wurden. Diese „Arbeiten” wurden von mir nicht durchgeführt, da dieses als Sachbeschädigung fremden Eigentums zu werten ist
11.) „Jäger ist zu keinem (klärenden ) Gespräch bereit”
Ganz im Gegenteil ! Ich habe die Bewohner der Dohnenstiege um ein Gespräch gebeten. Ich wurde sofort verbal mit Schimpfworten attackiert, so dass ein sachbezogenes Gespräch nicht möglich war. Ich habe meine Hand zu keinem Zeitpunkt mit Daumen u. Zeigefinger zu einer “Pistole” geformt, um eine Art Bedrohung zu simulieren.
12.) „Nachbar sitzt breitbeinig an der Grundstücksgrenze auf einem Stuhl und stöhnt dabei”
Bei dieser Aussage handelt es sich um eine üble Nachrede, die entschieden zurückgewiesen wird und jeder Grundlage entbehrt
13.) “Tote Tauben in den Nachbargärten”
Ich erlege Federwild im Rahmen der Jagdausübung, nicht in befriedeten Bezirken wie z.B. Gärten !
ENDE DER STELLUNGNAHME
Am Montag war aufgrund der Berichterstattung in der NOZ (Meppener Tagespost) und hier auf www.waslosin.de zudem ein TV-Kameramann von Nordwest Media vor Ort und interviewte zahlreiche Anwohner der Dammstraße und Dohnenstiege zu dem Geschehen in ihrer Straße. Ob und wann diese Berichterstattung im TV zu sehen ist, wissen wir aktuell nicht. Wenn dies der Fall sein sollte, erfolgt eine gesonderte Berichterstattung unsererseits.
*=Hausnummer ist der Redaktion bekannt. Hier in der Stellungnahme aber unkenntlich gemacht.
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