Verkauf von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet Haren (Ems)

Haren (pm). Auch dieses Silvester wollen sicherlich wieder viele Harenerinnen und Harener das neue Jahr mit einem großen Feuerwerk begrüßen. Doch was genau ist erlaubt, verboten und zu beachten.
Fabian Brand
Feuerwerkskörper können dieses Jahr im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember 2025 käuflich erworben werden. Das Zünden ist in dem Zusammenhang dann nur an Silvester und Neujahr erlaubt. (Symbolfoto)

Da Silvester in diesem Jahr auf einen Mittwoch fällt, ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 2025/2026 für den Zeitraum von Montag, den 29. bis einschließlich Mittwoch, den 31. Dezember 2025 festgelegt. In diesem Zusammenhang gilt außerdem eine Altersbegrenzung ab 18 Jahren.

Abgebrannt werden dürfen die erworbenen Raketen und Knaller nur am Silvestertag und am Neujahrstag. Das frühere oder spätere Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Außerdem dürfen Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz und Schwärmer nicht an private Endverbraucher abgegeben werden.

Das Ordnungsamt weißt zudem auf das Verbot hin, Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Seniorenheimen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden/Anlagen zu zünden. Außerdem sollte auf Tiere Rücksicht genommen werden, insbesondere auf Haustiere und Nutztiere.

Hinsichtlich des sachgerechten Umgangs mit Feuerwerkskörpern raten die Feuerwehren dazu, folgende Tipps zu befolgen:

  • Ausschließlich in Deutschland zugelassene, geprüfte und unbeschädigte Feuerwerkskörper verwenden
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von alkoholisierten Menschen oder Kindern und Jugendlichen
  • Gebrauchsanweisung beachten sowie Aufbau und Zündung nur auf stabilen bzw. ebenen Untergründen oder aus Abschussvorrichtungen
  • Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden, auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschengruppen achten
  • Blindgänger nicht anfassen oder nachzünden
  • Ordnungsgemäße Entsorgung der abgebrannten Feuerwerksreste am Folgetag nach dem Abkühlen

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